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Wir brauchen kein Naturschutzabbaugesetz

Landtag

Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes gefährdet den sanften Tourismus in Waldeck-Frankenberg

„Die geplante Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes ist ein absoluter Rückschritt hinter bisher Erreichtes, speziell für unseren Landkreis Waldeck-Frankenberg“, erklärte der Wahlkreisabgeordnete Reinhard Kahl. „Die Forderungen und Folgerungen, die der Naturschutzbund Waldeck-Frankenberg in einem Brief an den Ministerpräsidenten aufgestellt hat, finden voll und ganz meine Unterstützung.“

Kahl kritisiert die Aufhebung großer Landschaftsschutzgebiete. In Waldeck-Frankenberg sind davon die Naturparke Kellerwald-Edersee und Diemelsee betroffen. „Unsere Region lebt von dem so genannten ‚weichen Standortfaktor’ Tourismus, deshalb müssen wir unsere vorteilhaften Faktoren auch entsprechend präsentieren und erhalten können.“

Wesentlich beteiligt sind daran auch die Naturschutzorganisationen, die durch ehrenamtliches Engagement verbunden mit Fach- und Sachkunde erheblich zur Erhaltung und Neugestaltung dieser besonderen Landschaft beigetragen haben.

Laut Kahl stehen die Pläne der Hessischen Landesregierung in krassem Gegensatz zur Regionalförderung durch die Europäische Union in unserem Raum und auch der Förderung zum Naturschutzgroßprojekt Kellerwald durch den Bund. „Und auch hier stellt sich ein Widersinn der Aktivitäten der Landesregierung dar, denn letzten Endes wird ein Naturschutzgesetz immer noch auf Bundesebene geregelt und die Kompetenzen der Länder sind weiterhin begrenzt. Nur, wenn in Hessen eine Streuobstwiese zu Bauland erklärt werden kann, dann hilft auch kein Widerspruch aus Berlin mehr, wenn die Bäume bereits gefällt wurden.“

Das geplante Naturschutzgesetz ist auch eine unverantwortliche Abwertung der ehrenamtlichen Arbeit von jungen Menschen im Naturschutz. Viele Jugendgruppen haben in unserer Region in vorbildlicher Weise Streuobstwiesen angelegt, die durch das Gesetz ihren besonderen Schutz verlieren würden, kritisierte der Abgeordnete. Streuobstwiesen müssen erhalten bleiben, da sie unverzichtbar für unsere Kulturlandschaft sind. Kahl: „Der Gesetzentwurf von Minister Dietzel ist im Kern ein Naturschutzabbaugesetz und gefährdet die natürlichen Grundlagen des sanften Tourismus in unserer Region. Dieser Gesetzentwurf gehört in den Papierkorb.“