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Urteil des Bundesfinanzgerichtes

Landtag

Kindergärten von Körperschaftsteuer freistellen
Der sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Reinhard Kahl hat die Landesregierung zu einer Initiative aufgefordert, um Kindertagesstätten von einer möglichen Körperschaftsteuerpflicht freistellen zu können.

Hintergrund der Forderung des SPD-Landespolitikers ist eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes. Dieses hat vor kurzem entschieden, dass ein von einer Kommune betriebener Kindergarten (Kindertagesstätte) kein Hoheitsbetrieb sei, sondern ein Betrieb gewerblicher Art und damit der Körperschaftsteuer unterliege.“Es ist daher nicht auszuschließen, dass auch auf die kommunalen Kindergärten in Waldeck-Frankenberg steuerliche Zusatzkosten zukommen können“, so Kahl

Damit kämen nicht unerhebliche zusätzliche Aufwendungen auf die kommunalen Kitas zu. In der Folge sei absehbar, dass damit dann auch die Gebühren steigen werden. „Dies aber ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Deshalb fordere ich die Landesregierung zum Handeln auf. Sie sollte mit einer Bundesratsinitiative eine Gesetzesänderung herbeiführen“, erklärte Kahl
Der SPD-Abgeordnete hält das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) für falsch, weil er in seiner Entscheidung den sozialpolitischen und sozialrechtlichen Förderungsauftrag der Kommune nicht einbezogen habe. Der BFH sei davon ausgegangen, dass private Kitas in vergleichbarer Weise wie öffentliche Kindergärten auftreten und sich an den gleichen "Kundenkreis" wenden würden. Damit bestehe ein wettbewerbsrelevanter Anbieter- und Nachfragemarkt. Nach Ansicht von Kahl sind Kitas jedoch mit "Vorschulen" und mit allgemeinbildenden Schulen vergleichbar, bei denen die Erzie-hung und Bildung durch den Staat beziehungsweise die Kommune erfolge. Damit läge „hoheitliches Handeln“ vor, das von der Körperschaftssteuer befreit sei.
„Dennoch macht es jetzt keinen Sinn mehr, eine juristische Debatte zu führen, son-dern nach der Entscheidung des obersten Finanzgerichts ist jetzt Handeln angesagt. Und dies kann nur durch eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes sichergestellt werden“, erklärte Reinhard Kahl gegenüber unserer Zeitung.