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SPD-Fraktion will verlässliche Einnahmen der Kommunen

Landtag

Die SPD-Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zum Kommunalen Finanzausgleich im Landtag eingebracht, um mehr Verlässlichkeit bei den Einnahmen der Kommunen zu erreichen. Dazu soll im Kommunalen Finanzausgleich ein Stabilisierungsfonds eingerichtet werden, der starke Schwankungen abfedert, sagte der SPD-Finanzpolitiker Reinhard Kahl am Donnerstag in Wiesbaden bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Außerdem soll der Anteil der Kommunen von 23 Prozent der Verbundmasse verbindlich festgeschrieben werden.

Im derzeitigen Finanzierungssystem hängen die Einnahmen der Kommunen sehr stark von der aktuellen Konjunkturentwicklung ab. Sie unterliegen deshalb beträchtlichen Schwankungen, was zu großer Unsicherheit bei der Finanzplanung der Städte, Gemeinden und Landkreise führt.

„Die hessischen Kommunalpolitiker klagen immer wieder über die Unberechenbarkeit ihrer Einnahmen und damit auch über die mangelnde Planbarkeit ihrer Haushalte insgesamt“, so Kahl. „Daher liegt es nahe, wenigstens im Einflussbereich des Landes eine Steuerung der kommunalen Einnahmen zu erreichen und deren Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung zu vermindern. Eine Verstetigung der Einnahmeseite der Kommunen wäre auch ein ganz wesentlicher Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Stabilität.“

Zudem sei eine Ausrichtung der Haushaltswirtschaft der Kommunen auf die konjunkturellen Erfordernisse durch geeignete Maßnahmen der Länder bereits im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz des Bundes vorgesehen.

Reinhard Kahl, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, ergänzte dazu, dass die „Wirtschaftsweisen“ bereits vor 25 Jahren gefordert hätten, die Finanzausgleichsmasse im Kommunalen Finanzausgleich mehr am langfristigen Trend und nicht an kurzfristigen konjunkturellen Schwankungen zu orientieren. „Die damaligen Vorschläge waren bereits sehr deutlich: Das Gremium schlug unter anderem vor, einen Fonds zu bilden, der im konjunkturellen Aufschwung Geld erhält und im Abschwung an die Kommunen auszahlt.“ Einzig Rheinland-Pfalz, so Kahl weiter, habe bisher mit einem eigenen Gesetz eine Verstetigung der Finanzausgleichsmasse der Kommunen in die Wege geleitet.

Die SPD-Fraktion, so der Finanzpolitiker, wolle jetzt in Hessen mit einer vergleichbaren Gesetzesinitiative für eine Verstetigung der kommunalen Einnahmen aus dem Finanzausgleich und eine deutlich höhere Planungssicherheit auf der Einnahmeseite sorgen.

„Wir wollen ab dem 1. Januar 2007 einen Stabilisierungsfonds einrichten, der sicher stellt, dass die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich nicht mehr den bisherigen recht starken Schwankungen unterliegen, sondern sich innerhalb eines Korridors zwischen + 1,0 und + 3,0 Prozent bewegen.“

Sollte das Wachstum der den Kommunen zur Verfügung stehenden Steuerverbundmasse die Untergrenze von + 1,0 Prozent nicht erreichen, werde der dazu fehlende Betrag aus dem Fonds zugewiesen. Sollte allerdings durch entsprechendes Wachstum die Steuerverbundmasse die Obergrenze von + 3,0 Prozent überschreiten, werde der überschreitende Betrag in den Fonds übertragen.

„Damit“, so Reinhard Kahl, „wird den Kommunen eine Mindestausstattung des KFA garantiert, denn die Zuweisungen in den KFA werden von rückläufigen Steuereinnahmen des Landes weitestgehend abgekoppelt. Die Alternative zu unserem Vorschlag wäre die Fortführung des gegenwärtigen Finanzierungssystems mit wesentlich stärkeren Einnahmeschwankungen, entsprechender Planungsunsicherheit und noch stärker ansteigender Verschuldung der Kommunen.“

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sieht darüber hinaus vor, den Anteil von 23 Prozent der den Kommunen nach dem Finanzausgleichsgesetz zustehenden Steuerarten für die Laufzeit des Gesetzes festzuschreiben. „Damit wäre eine Unterschreitung dieser den Kommunen zustehenden Größe auf keinen Fall möglich“, sagte Reinhard Kahl abschließend.