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Kommunen brauchen verlässliche Einnahmen

Landtag

(Rede zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes – Einrichtung eines Stabilisierungsfonds. Es gilt das gesprochene Wort.)

„Die SPD-Fraktion legt heute dem Landtag einen Gesetzentwurf vor, der für die Städte, Gemeinden und Kreise mehr Verlässlichkeit bei ihren Einnahmen sicherstellen soll.

Das Land hat nach den gesetzlichen Vorgaben die Kommunen an seinen Einnahmen zu beteiligen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. Wir müssen aber feststellen, dass die Einnahmen der Kommunen sehr stark von der Konjunkturentwicklung abhängen. Sie unterliegen damit beträchtlichen Schwankungen. Dieses Einnahmesystem führt in der Praxis zu einem prozyklischen bzw. Zyklen verstärkenden Ausgabeverhalten der Kommunen.

Bezüglich ihrer eigenen Steuereinnahmen ist dies auch nicht zu verändern. Es ist aber möglich, im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) unter dem Aspekt der Verstetigung der Einnahmen eine bessere Steuerung zu erreichen. Die Schwankungen der jährlichen Veränderungen im Kommunalen Finanzausgleich sind beträchtlich.

Sie erreichen seit 1999 eine Bandbreite von plus 5,4 bis minus 9,2 Prozent. Bei den Schlüsselzuweisungen, der wichtigsten Einnahmequelle für viele Kommunen, reicht die Bandbreite der jährlichen Schwankungen sogar von plus 8,7 bis minus 18,3 Prozent. Daher ist es nur folgerichtig, dass die Kommunalpolitiker seit Jahren diese mangelnde Planbarkeit kritisieren.

Sowohl das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz des Bundes als auch die Wirtschaftsweisen fordern seit langem, dass die Finanzausgleichsmasse der Länder mehr am langfristigen Trend und nicht an kurzfristigen konjunkturellen Schwankungen zu orientieren ist. Lediglich Rheinland-Pfalz hat diese Forderung bisher gesetzlich umgesetzt. Wir wollen diesem guten Beispiel folgen und auch für die hessischen Kommunen mehr Verlässlichkeit bei den Einnahmen schaffen. Dabei wollen wir nicht die relativ komplizierten Regelungen von Rheinland-Pfalz einfach übernehmen, sondern mit überschaubareren und einfach nachvollziehbaren Regelungen das Ziel der Verstetigung durch einen Stabilisierungsfonds erreichen.

1. Wir wollen festschreiben, dass für die Laufzeit des Finanzausgleichgesetzes den Kommunen ohne Wenn und Aber 23 Prozent der Steuerverbundmasse zustehen. Dies ist wichtig, da die Landesregierung über drei Jahre den Kommunen 150 Mio. Euro entzogen hat. Dies war eine Kürzung des Verbundsatzes durch die Hintertür.

2. Es wird ab dem Jahr 2007 ein Stabilisierungsfonds eingerichtet, der den Kommunen einen jährlichen Zuwachs von 1 bis 3 Prozent garantiert. Liegt der errechnete Betrag der Steuerverbundmasse unterhalb von plus 1 Prozent, so erhalten die Kommunen den fehlenden Betrag aus dem Stabilisierungsfonds. Sollte der Zuwachs oberhalb der Obergrenze von 3 Prozent liegen, wird der überschreitende Betrag in den Fonds abgeführt und verzinst. Mit diesem Modell können die Kommunen verlässlich mit einem jährlichen Zuwachs zwischen 1 und 3 Prozent rechnen.

3. Sollte das Anlagevermögen des Stabilisierungsfonds mehr als 10 Prozent der Finanzausgleichsmasse betragen, wird der überschießende Anteil zur Verstärkung dem KFA zugeführt.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit diesem Stabilisierungsfonds die Kommunen verlässliche und verstetigte Einnahmen – jährliche Steigerungen zwischen 1 und 3 Prozent - von Seiten des Landes zu erwarten haben. Die Fondsmittel werden verzinst, mögliche Kredite gehen zu Lasten des Fonds. Damit orientiert sich der KFA an mittelfristigen Tendenzen und nicht an kurzfristigen konjunkturellen Schwankungen.

Im Sinne einer fairen Partnerschaft zwischen dem Land und seinen Kommunen ist dieser Gesetzentwurf ein wichtiger Beitrag zur Verlässlichkeit und besserer Planbarkeit der kommunalen Einnahmen.“