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Sozialdemokraten wollen mehr Steuerprüfer

Landtag

Kahl: Steuererklärungen von Bestverdienern müssen sachgerecht geprüft werden / Personalkosten bei Länderfinanzausgleich anrechnen

„Wir wollen Steuergerechtigkeit auch für Bestverdiener und Superreiche in Hessen. Deshalb benötigen wir mehr Steuerprüfer“, sagte heute der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Reinhard Kahl. Die Personalkosten der Steuerverwaltung müssten – so der SPD-Vorschlag - beim Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden. „Wenn wir Hessen uns anstrengen und mehr Steuern einnehmen, dann muss ein spürbarer Teil davon auch im Land bleiben!“

In seinem jüngsten Prüfungsbericht zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Hessen hatte der Landesrechnungshof nämlich gravierende Bearbeitungsmängel bei der Steuerfestsetzung für Personen mit überdurchschnittlich hohen Einkünften festgestellt. Die obersten Rechnungsprüfer kritisierten das dadurch bestehende hohe Risiko von Steuerausfällen für die Landeskasse.

„Doch darum geht es nicht alleine“, sagte Kahl. „Es geht uns um den ehernen Grundsatz der Steuergerechtigkeit im Vollzug, der hier sträflich verletzt wird. Wir brauchen dazu dringend mehr Personal. Es darf nicht sein, dass Bestverdienende ihrer Steuerpflicht nicht oder nicht vollständig nachkommen müssen, weil ihre Einzelfallprüfung aus Personalmangel nicht intensiv genug erfolgen kann“. Finanzminister Weimar müsse nun endlich handeln, so Kahl weiter. Wenn schon der Landesrechnungshof zum Gegensteuern auffordere, sei es höchste Zeit.

Die SPD habe des Öfteren in den vergangenen Jahren gefordert, das Personal in der Steuerverwaltung aufzustocken, so Kahl weiter. „Die Landesregierung habe dazu, wenn überhaupt, nur zögerlich und abwiegelnd reagiert und auf die negativen Auswirkungen durch den Länderfinanzausgleich verwiesen. „Der Automatismus, dass Steuermehreinnahmen automatisch auch höhere Zahlungen in den Länderfinanzausgleich nach sich ziehen und für Hessen zu wenig übrig bleibt, ist aber nicht gottgegeben. Diese Regelungen sind von Bund und Ländern vereinbart worden und können auch von diesen wieder geändert werden“, sagte der SPD-Politiker. „Die Landesregierung hätte sich schon längst dafür einsetzen können, dass Einnahmen aus verstärkter Steuerprüfung nicht mehr in vollem Umfang in die Länderfinanzausgleich-Berechnung einfließen und die entstehenden Personalkosten angerechnet werden.“