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Schäbiger Umgang mit Landtags-Presse

Landtag

(Auszüge aus der Rede des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion, Reinhard Kahl in der Aktuellen Stunde des Landtags. Es gilt das gesprochene Wort.)

Dass der Regierungssprecher meint, das Recht zu haben, Journalisten handverlesen zu einer Reise des Ministerpräsidenten einladen zu können, ist Symptom eines Problems, das man inzwischen als morbus Metz bezeichnen könnte. Herr Metz überschreitet immer öfter die Grenzen einer akzeptablen Medienarbeit. Er nimmt sich selbst so unglaublich wichtig, dass er die Bodenhaftung völlig verloren hat.

Heute geht es um die geplante Indienreise des Ministerpräsidenten. Herr Metz hat handverlesen die Journalisten ausgewählt, die Herrn Koch begleiten dürfen und die in den Genuss einer massiven Subvention durch die Hessen-Agentur kommen.

Der Vorgang hat mehrere diskussionswürdige Aspekte. Der Wichtigste ist der Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Es ist eine demokratische Selbstverständlichkeit, dass allen Medienvertretern der gleiche Zugang zu Regierungsinformationen gewährt wird. Dazu gehört auch die Begleitung bei Reisen. Sie unter der Hand in CDU-typischer Mauschelei zu vergeben, ist ein eklatanter Verstoß gegen diese Regel.

Auch bei einer begrenzten Zahl von Plätzen gibt es dafür akzeptable Verfahren. In Baden-Württemberg beispielsweise überlässt der Landtag nach Angaben des dortigen Landesrechnungshofs die Auswahl mitreisender Journalisten regelmäßig der Landespressekonferenz.

Bei Herrn Metz scheitert dieses Verfahren schon daran, dass ihm die Landespressekonferenz als Plattform nicht reicht, um den Ruhm von Herrn Koch zu mehren. Deshalb haben ja offensichtlich viele Mitglieder der Landespressekonferenz keine Einladung erhalten. Außer der FAZ ist angeblich keine einzige hessische Zeitung eingeladen worden.

Herr Ministerpräsident, das ist nicht nur undemokratisch, sondern auch schäbig gegenüber den Kolleginnen und Kollegen der Presse, die täglich über die hessische Landespolitik berichten. Das ist schäbig gegenüber den Medienvertretern, auf deren Arbeit und Berichterstattung wir alle in diesem Hause auch angewiesen sind. Herr Koch, auch Sie können es sich nicht leisten, die Landespressekonferenz mit Verachtung zu strafen.

Der zweite wesentliche Aspekt ist die Subventionierung der Reise durch die Hessen-Agentur, die auch den Bund der Steuerzahler auf den Plan gerufen hat. Der Bund der Steuerzahler sieht darin einen Tabubruch und fürchtet eine Gefährdung der objektiven Berichterstattung.

Herr Metz rückt die Hessen-Agentur damit schon zu Beginn ihrer Arbeit in ein schlechtes Licht. Sie erscheint als verlängerter Arm des Regierungssprechers. Auch sie gibt Steuermittel aus, auch für sie gelten die Maßstäbe, die an die Regierung anzulegen sind. Der Vorgang zeigt, warum ausgerechnet Herr Herkströter aus der Eschborn-Connection des Ministerpräsidenten Geschäftsführer der Hessen-Agentur werden musste.

Herr Koch, pfeifen Sie endlich Ihren Regierungssprecher zurück.

Verpflichten Sie Ihn auf einen fairen und sachlichen Umgang mit der Presse, wie ihn unser Verfassungsverständnis vorsieht. Gleicher Zugang zu Informationen für die Medien ist ein verfassungsrechtliches Essential.

Die Beschränkung des Zugangs unterscheidet sich nur noch marginal von Zensur und die ist sowohl im Grundgesetz als auch in der Hessischen Verfassung verboten.

Mit diesem eigenartigen Umgang mit der Presse, der Grüttner/Landau Affäre zu Amtsmissbrauch und Kumpanei und der total verunglückte Regierungserklärung des Ministerpräsidenten erleben wir zu Beginn des Jahres einen dreifachen Fehlstart der Regierung Koch.“