16. Wahlperiode
HESSISCHER LANDTAG
Kleine Anfrage
des Abg. Kahl (SPD)
betreffend Situation der Bad Reinhardsquelle in Bad Wildungen
Vorbemerkung:
Das Land Hessen hat seine Mehrheitsbeteiligung an der Bad Reinhardsquelle GmbH an die Stadt Bad Wildungen verkauft. Aus steuerlichen Gründen ist das Land Hessen derzeit mit etwas mehr als 5 % an der GmbH beteiligt und ist im Aufsichtsrat mit einem Mitglied vertreten.
Mit Wirkung vom 1. Juli diesen Jahres hat die Schwanenteich Vital-Zentrum GmbH & Co KG die Quellentherme, die Einkaufspassage Galleria und das Hotel Schwanenteich erworben. Bis jetzt hat die Stadt Bad Wildungen den Kaufpreis nicht erhalten. Die Betreiberin der Quellentherme und der Bäderabteilung, die Quellen-Service GmbH mit ihren 16 Mitarbeitern hat, am 04. September die vorläufige Insolvenz angemeldet.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Gremien haben über den Verkauf der Immobilien an die Schwanenteich Vital-Zentrum GmbH & Co. KG und den Übergang der Mitarbeiter beraten und entschieden?
2. Wer hat den Vertrag ausgearbeitet und welches Beratungsunternehmen bzw. Berater war mit welchem Auftrag an den Verkaufsverhandlungen beteiligt.?
3. Hatten die Mitglieder des Aufsichtsrates Kenntnis vom Inhalt des Kaufvertrages?
4. In welcher Weise wurde in dem Kaufvertrag zwischen der Bad Reinhardsquelle GmbH und der Schwanenteich Vital-Zentrum GmbH & Co. KG
a) der Übergang der betroffenen Immobilien
b) der Geschäftsübergang der Quellentherme
c) der Geschäftsübergang der Einkaufspassage „Galleria“
d) der Geschäftsübergang des Hotels „Schwanenteich“
e) die Zahlung des Kaufpreises
geregelt und welche Position hat das Land dazu vertreten?
5. Wer hat von Seiten des Verkäufers den Vertrag unterschrieben?
6. In welcher Weise wurden die Gesellschafter der Bad Reinhardsquelle GmbH über den Verkauf und die wirtschaftliche Situation des Käufers informiert?“
7. In welcher Form lagen den Mitgliedern des Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Bad Reinhardsquelle GmbH zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages
a) zuverlässige Informationen über die wirtschaftliche Situation der Schwanenteich Vital-Zentrum GmbH & Co. KG
b) eine Bankbürgschaft zugunsten der Schwanenteich Vital-Zentrum GmbH & Co. KG über die Höhe des vereinbarten Kaufpreises
c) andere verbindliche Sicherheiten der Schwanenteich Vital-Zentrum GmbH & Co. KG zur Absicherung der Kaufpreisforderungen
vor?“
8. Durch wen wurden die zu Frage 6 und 7 dargestellten Informationen vor Abschluss des Kaufvertrages auf Seiten der Bad Reinhardsquelle GmbH geprüft und wie beurteilt die Landesregierung das sich aus der Beantwortung zu den Fragen 7 und 8 ergebende Vorgehen der Bad Reinhardsquelle GmbH für den Fall, dass die Kaufpreisforderung nicht ausreichend abgesichert gewesen ist?“
9. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt ist die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Wildungen über die Veräußerung der Immobilien und Geschäftsanteile informiert worden?
a) Zu welchem Zeitpunkt hat die Stadtverordnetenversammlung zu diesem Vorgang einen Beschluss gefasst und welchen Inhalt hatte dieser Beschluss?
b) Wir beurteilt die Landesregierung diesen Vorgang und das Vorgehen des Aufsichtsrates der Bad Reinhardsquelle GmbH hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben der HGO?“
10. In welcher Weise wurde die Aufsichtsbehörde nach Anmeldung der vorläufigen Insolvenz über den aktuellen Entwicklungsstand des hier in Rede stehenden Veräußerungsvorgangs informiert?
a) Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Situation?
b) Was geschieht voraussichtlich mit den Mitarbeitern der betroffenen Geschäftsbereiche, die bis vor kurzem noch Mitarbeiter der Bad Reinhardsquelle GmbH gewesen sind?
c) In welcher Weise wird sich das Land Hessen für eine Absicherung der betroffenen Arbeitsplätze Sorge tragen?“
Wiesbaden, den 18.09.2006