Stand Wiesbaden positiv zum Urlaubsantrag des Waldeck-Frankenberger Landrats Eichenlaub? Zustimmung auch vom RP?
Weiteren Aufklärungsbedarf in der CDU-Urlaubsaffäre um den Landrat von Waldeck-Frankenberg, Eichenlaub, sieht der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Reinhard Kahl: „Innenminister Bouffier und Kassels Regierungspräsident Klein müssen Licht ins Dunkel bringen“.
Ein Blick in die Akten des Kreisausschusses und die Antragsschrift im verwaltungsgerichtlichen Verfahren hinterließen den Eindruck, dass sowohl der Innenminister als auch der Regierungspräsident frühzeitig über die Urlaubspläne von Eichenlaub informiert gewesen seien und ihm „grünes Licht für sein Vorhaben“ gegeben hätten.
Um all dies endgültig aufzuklären und die noch bestehenden Widersprüche zu beseitigen übersandte Kahl daher dem Hessischen Innenminister und dem Kasseler Regierungspräsidenten erneut Fragen, deren Beantwortung man bei der SPD-Fraktion bis kommenden Montag, 17. September, entgegensehe.
Wir dokumentieren die beiden Briefe im Anhang.
An den
Hessischen Minister
des Innern und für Sport
- persönlich -
Friedrich - Ebert - Allee 12
65185 Wiesbaden
Sehr geehrter Herr Staatsminister,
die inzwischen ermöglichte Einsicht in die Kreisausschussakten zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Sachen „Urlaubsgewährung Eichenlaub“ zeigt deutliche Unterschiede zu den von Ihnen in Ihrem Schreiben vom
28. 08. 2007 gemachten Angaben auf.
In der Klageschrift des Kreisausschusses wird der Landrat Eichenlaub mit einer Darstellung zitiert, die er gegenüber seinem Büroleiter Dietmar Plesdenat gemacht hat. Danach sei dem Landrat Eichenlaub von Ihnen „in die Hand versprochen worden“, dass die Gewährung des Sonderurlaubs „laufen“ werde.
Zudem finden sich in den Verfahrensakten Hinweise des
CDU–Fraktionsvorsitzenden Dr. Butterweck, dass die Absprache über die Urlaubsgewährung mit Ihnen und Ihrem Ministerbüro „fantastisch laufe“ und das „Wiesbaden stehe“.
Gestützt wird dies zusätzlich durch die vorliegenden eidesstattlichen Versicherungen des Kreisbeigeordneten Wilke und des
CDU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Butterweck, dass der Landrat Eichenlaub am 23.05.2007 – 6 Tage vor der Beschlussfassung des Kreisausschusses des Kreises Waldeck-Frankenberg – einen Anruf aus Ihrem Ministerbüro erhalten habe, in dem es um die Gewährung des Sonderurlaubs gegangen sei. Dabei sei von Ihrem Büro signalisiert worden, dass lediglich eine kurze Passage geändert werden sollte (EU-Verpackungsrichtlinie).
Letztlich fand nach den uns vorliegenden Unterlagen die Abstimmung der Formulierung des Urlaubsantrags und der begleitenden Schreiben vor der Beschlussfassung des Kreisausschusses am 29.05.2007 ausschließlich zwischen Ihnen, bzw. Ihrem Ministerbüro und den jeweils beteiligten CDU-Kreispolitikern statt, so dass Ihnen 5 Tage vor der Beschlussfassung des Kreisausschusses der Urlaubsantrag im Wortlaut sogar vorgelegen hat.
Wir dürfen Sie daher bitten, die sich insoweit ergebenden Widersprüche zu Ihrer Darstellung in dem Schreiben vom 28.08.2007 aufzuklären.
1. Wie beurteilen Sie, dass die beteiligten CDU-Kreispolitiker und Otto Wilke darstellen, dass die Abfassung des von Landrat Eichenlaub gestellten Urlaubsantrags in Abstimmung mit Ihnen erfolgt sei?
2. Wie beurteilen Sie den Umstand, dass entgegen der von Ihnen im oben genannten Schreiben gemachten Angaben, die Beteiligten im Kreis Waldeck-Frankenberg davon ausgegangen sind und immer noch ausgehen, dass Sie Ihr Einverständnis mit dem von Landrat Eichenlaub vorgelegten Urlaubsantrag ausdrücklich signalisiert haben?
Wir gehen davon aus, dass es auch in Ihrem Interesse ist, diese Fragekomplexe aufzuklären und sehen einer Beantwortung unserer Fragen bis zum Montag, dem 17.09.2007, entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
R. Kahl
Parlamentarischer Geschäftsführer
An den
Regierungspräsidenten
Lutz Klein
- persönlich -
Regierungspräsidium Kassel
34112 Kassel
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident,
aus der Antragsschrift des Kreisausschusses in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen der Gewährung eines Sonderurlaubs für den Landrat Eichenlaub, geht hervor, dass nachgewiesen werden sollte, dass es im Vorfeld der Beschlussfassung des Kreisausschusses des Kreises Waldeck-Frankenberg eine Zustimmung zur Urlaubsgewährung aus Ihrem Hause gegeben habe.
Gestützt wird diese Auffassung durch die Eidesstattliche Versicherungen des Landrats Eichenlaub sowie des Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Waldeck-Frankenberg, Purrmann.
Beide schildern übereinstimmend, dass der Dezernatsleiter der Kommunalaufsicht Ihres Hauses am Rande der Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Waldeck-Frankenberg deutlich zum Ausdruck gebracht habe, dass er kein rechtliches Problem bei der Gewährung des von Landrat Eichenlaub begehrten Sonderurlaubs sehe.
Hinzu kommt, dass der der CDU angehörende Kreisbeigeordnete Grieneisen an Eides statt versichert, dass Sie im Mai 2007 im Rahmen eines persönlichen Gesprächs „keinen Zweifel“ an der Berechtigung des Landrats, Sonderurlaub zu beantragen, gehabt hätten und sogar wenige Tage später telefonisch erklärt hätten, dass es „richtig“ sei, wenn Herr Grieneisen im Kreisausschuss der Urlaubsgewährung zustimme.
Auch Sie werden erkennen, dass diese Angabn nur schwer in Einklang zu bringen sind, mit der von Ihnen in Ihrer Aufhebungsverfügung vom 22.06.2007 vertretenen Rechtsauffassung, die Sie ebenfalls in Ihrer Presseerklärung vom 22.06.2007 zusätzlich veröffentlicht haben.
Wir dürfen Sie daher bitten, zu den folgenden Fragekomplexen Stellung zu nehmen:
1. Aufgrund welcher rechtlichen Prüfung sind Sie und sind Ihre Mitarbeiter vor der Beschlussfassung des Kreisausschusses des Kreises Waldeck-Frankenberg davon ausgegangen, dass der Urlaubsantrag des Landrats Eichenlaub juristisch nicht zu beanstanden sei?
2. Aus welchen Gründen hat sich Ihre zu Frage 1 dargestellte rechtliche Beurteilung durch die Beschlussfassung des Kreises Waldeck-Frankenberg geändert?
3. In welchem Umfang fand vor dem 29.05.2007 – der Beschlussfassung durch den Kreisausschuss – zwischen Ihnen und dem Hessischen Minister des Innern und für Sport bzw. seinem Ministerbüro eine Abstimmung über die Beurteilung des Urlaubsbegehrens des Landrats Eichenlaub statt und welchen Inhalt hatte diese Abstimmung?
4. Wie beurteilen Sie die oben wiedergegebene Darstellung des Kreisbeigeordneten Grieneisen und des Vorsitzenden des Sparkassenvorstandes Purrmann?
5. Haben Sie im Zeitraum April bis Juni dieses Jahres an Sitzungen des Kreisvorstandes der CDU teilgenommen, in denen über die Beurlaubung des Landrats Eichenlaub beraten worden ist? Wenn Ja, welche rechtliche und politische Position haben Sie in dieser Frage jeweils vertreten?
Wir gehen davon aus, dass es auch in Ihrem Interesse ist, diese Fragekomplexe aufzuklären und sehen einer Beantwortung unserer Fragen bis zum Montag, dem 17.09.2007, entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
R. Kahl
Parlamentarischer Geschäftsführer