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24.02.04 Planungssicherheit für Krankenpflegeschulen in Bad Wildungen und FKB

Landkreis

Kahl mahnt Gesetz zur Krankenpflegehilfe an
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Reinhard Kahl hat heute in Bad Wildungen die hessische Sozialministerin dringend aufgefordert, nun end-lich einen Gesetzentwurf zur Ausbildung in der Krankenpflegehilfe vorzulegen. Seit Januar 2004 gibt es keine gesetzliche Grundlage mehr für die einjährige Ausbildung in der Krankenpflegehilfe.

Kahl: „Die derzeit laufende Übergangsregelung gilt nur noch für diejenigen, die im letzten Jahr mit ihrer Ausbildung begonnen haben. Neue Lehrgänge können von den Schulen ohne gesetzliche Grundlage nicht begonnen werden. Daher warten auch die Schulen wie die der Wicker-Kliniken, Bad Wildungen oder die des Frankenberger Kreiskrankenhauses dringlich auf die notwendige Gesetzesänderung, um den Lehrbetrieb mit neuen Schülern weiter führen zu können.“

Diese Ausbildungen, die besonders von Frauen frequentiert werden, müssen so schnell wie möglich, auch im Interesse aller Ausbildungsschulen in Hessen wieder verlässlich geregelt sein.

„Bereits seit Ende 2002 weiß die Sozialministerin, dass auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die Länder die gesetzlichen Grundlagen für diese Ausbildung schaffen müssen, jedoch gibt es aus nicht nachvollziehbaren Gründen noch immer keinen Termin für die Gesetzesänderung im Lande Hessen“, so der Wahlkreisabgeordnete.

Wie dieser weiter ausführte, sei es auch in der letzten Landtagssitzung zu keiner Klarheit in diesem Bereich gekommen, außer der Beschränkung auf die Übergangsregelung und der Einrichtung einer Arbeitsgruppe sei im Sozialministerium bisher nichts konkretes geschehen.

Der jetzige „Schwebezustand“ sei weder für die betroffenen Menschen, die schon eine Zusage für ihre Ausbildung haben, noch für die Krankenpflegeschulen weiter zumutbar. Hier müsse die Sozialministerin umgehend handeln, mahnte Kahl an. In einer Zeit, wo viele Ausbildungs-stellen für die junge Generation fehlen, ist ein solche „Untätigkeit und Arbeitsverweigerung“ der Landesregierung auf dem Rücken der Betroffen unerträglich