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13.02.04 Grundbuch muss beim Amtsgericht bleiben

Landtag

Kahl: Bodenmanagement-Behörde noch völlig unausgegoren
Die Absicht der Landesregierung, eine Bodenmanagement- Behörde zu errichten, hat der SPD Landtagsabgeordnete, Reinhard Kahl, als noch völlig unausgegoren bezeich-net und sich dafür eingesetzt, dass das Grundbuch beim jeweiligen Amtsgericht ver-bleibt. In diesem Sinne kündigte Kahl, der auch Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion ist, eine entsprechen Parlamentsinitiative für die kommende Woche an.

So reise nach wie vor der Hessische Justizminister durchs Land und lasse sich regelmäßig für die Modernisierung der hessischen Amtsgerichte feiern und präsentiere mit stolz ge-schwellter Brust jede neu mit dem elektronischen Grundbuch ausgestattete Grundbuchabtei-lung, so Kahl. Dies mache aber nur dann Sinn, wenn diese Abteilungen auch tatsächlich verblieben, wo sie derzeit angesiedelt seien und nach Auffassung des Landtagsabgeordne-ten auch hingehörten, nämlich bei den Amtsgerichten. Nach dem Willen der Landesregie-rung sollen diese bei den 7 neuen Bodenmanagementbehörden angesiedelt werden.

Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung von Grundstücken und der tragenden Rolle des Grundbuchs für den Rechtsverkehr sei es unumgänglich, die Führung des Grundbuchs bei den Amtsgerichten zu belassen, da auch nur dort das entsprechend ausgebildete Personal zur Verfügung stehe. Zudem wies der Sozialdemokrat darauf hin, dass die Landesregierung eine Verlagerung der Zuständigkeit für das Grundbuch ohne eine bundesgesetzliche Verän-derung gar nicht vornehmen könne, so dass jegliche Planungen in dieser Richtung als völlig unseriös abzulehnen seien.

Das aber die von der Hessischen Landesregierung begehrte Öffnungsklausel kommen wer-de, halte Kahl für höchst unwahrscheinlich. Die hätte nämlich zur Folge, dass das Grund-buch in Hessen anders und von jemand anderem geführt werde als dies in den anderen Bundesländern der Fall wäre und das in den einzelnen Ländern somit auch unterschiedliche Gerichte für Rechtsmittel gegen Grundbuchentscheidungen zuständig wären. Überall dort, wo das Grundbuch nach wie vor bei den Amtsgerichten geführt würde, seien die Zivilgerichte zuständig und nur in Hessen müsse die Verwaltungsgerichtsbarkeit nach den Plänen der Landesregierung über entstehende Streitigkeiten entscheiden.

Auch ergebe sich durch die Verlagerung der Grundbuchzuständigkeit, so Kahl, keinerlei Vor-teil. Neben dem dargestellten bundesweiten Zuständigkeitswirrwarr ändere sich kaum etwas an dem bestehenden Personalbedarf, da Rechtspfleger keine Vermessungsingenieure seien und umgekehrt – und damit auch nicht die jeweiligen Aufgaben des anderen wahrnehmen könnten.

Sinn mache nur, im Rahmen einer Datenvernetzung, die im Sinne der Rechtssicherheit den Bestandsschutz des Grundbuches und die ausschließliche Veränderungsmöglichkeit durch den zuständigen Grundbuchbeamten gewährleisten müsse, auf gemeinsame Grunddaten in den beiden unterschiedlichen Verwaltungsbereichen zugreifen zu können und diese sinnvoll zusammenzuführen. Dies sei aber technisch möglich, ohne gleich die Grundbuchabteilungen aufzulösen oder im Wege eines Verschiebebahnhofs eine Behörde für Bodenmanagement zu erfinden, so der SPD-Landespolitiker abschließend.