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Schließung ist eine glatte Fehlentscheidung

Landtag

Amtsgericht Bad Arolsen
Als eine Fehlentscheidung mit erheblichen negativen Auswirkungen auf den nördlichen Teil von Waldeck-Frankenberg hat der sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Reinhard Kahl die beabsichtigte Schließung des Amtsgerichtes in Bad Arolsen bezeichnet.
Hier werde ein leistungsfähiges kleines Amtsgericht ohne Not aufgelöst. Damit werden den Betroffenen deutlich längere Wege zugemutet und gleichzeitig wird das nördliche Mittelzentrum des Kreises erheblich geschwächt. Nach der vor wenigen Jahren erfolgten Schließung des Gerichtsstandortes Bad Wildungen sei somit die Zahl der Gerichtsstandorte im flächengrößten Kreis halbiert, kritisierte der SPD-Politiker.

„Ich habe leider den Eindruck, dass die klaren Argumente für den Erhalt des Arolser Amtsgerichtes im Wiesbadener Justizministerium einfach vom Tisch gewischt wurden. Gleichzeitig ist nicht zu erkennen, dass die beabsichtigte Verlagerung nach Korbach im nennenswerten Umfang Kosten einsparen würde. Die These der Kosteneinsparung stützt sich in erster Linie wohl auf den Verkauf der Immobilie in Bad Arolsen. Dabei dürfte aber alleine das Prinzip Hoffnung im Vordergrund stehen“, so Kahl in seiner Stellungnahme. Daher forderte der Abgeordnete den Justizminister nachdrücklich auf, seine Entscheidung zu überdenken und dabei die Argumente der Kommunen und des Kreistages zu würdigen. „Sollte als letztes Argument des Ministers die geringe Zahl der Richter in Bad Arolsen im Hinblick auf Urlaub und andere Abwesenheiten eine Rolle spielen, so ist darauf zu verweisen, dass dies in der Vergangenheit keine große Rolle gespielt hat. Nötigenfalls wäre dies auch in Kooperation mit dem Amtsgericht Korbach lösbar“, erläuterte Kahl.
Da bei einer Abwägung zwischen nicht klar nachweisbarer Kosteneinsparung und der Verlängerung der Wege alles für eine Erhaltung des Standortes Bad Arolsen spricht, ist nach Auffassung des SPD-Landespolitikers eine Korrektur der Entscheidung des Justizministers notwendig.