CDU legt wieder einmal die Axt an eine öffentlich-rechtliche Säule und öffnet Tür und Tor für Begehrlichkeiten
„Wieder einmal erleben wir ein Beispiel, wie die CDU mit ihrer absoluten Mehrheit die Axt an eine Säule der öffentlich-rechtlichen Versorgung in der Region anlegt. Die Befürchtungen in der Anhörung waren eindeutig: Ist erst einmal ein Schnitt gemacht – wie bei den Sparkassen die Öffnung zur Handelbarkeit von Kapital – so werden weitere Schnitte folgen, bis nichts mehr vom öffentlich-rechtlichen Charakter der Sparkassen-Finanzgruppe übrig ist,“ erklärt der SPD-Finanzexperte Reinhard Kahl in Wiesbaden.

Demonstration zum Erhalt der Sparkassen in Wiesbaden
Kahl erläutert weiter den Verlauf der Diskussion: „Im Schaufenster wird dieses Änderungsgesetz verkauft als Würdigung und Stärkung der dritten Säule des Finanzsystems, unterm Ladentisch werden die Messer gewetzt.: Der Privatisierungswut dieser Landesregierung müssen die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute ein Dorn im Auge sein. In der Anhörung gegen diese geplante Novellierung haben sich die Gewerkschaften, die Sparkassen-Personalräte, -Verwaltungsräte und -vorstände, der Sparkassen- und Giroverband, die Kommunalen Spitzenverbände deutlich dagegen ausgesprochen. Das Ergebnis der Anhörung war unter dem Strich eine schallende Ohrfeige für die Pläne der Landesregierung und der CDU."
Alle Befürchtungen wurden durch die Stellungnahmen voll bestätigt. Die Ermöglichung zur Bildung von Stammkapital wurde hart kritisiert. Zielsetzung und Auswirkung des Sparkassenänderungsgesetzes widersprechen sich eklatant. Eindrucksvoll wurden die negativen Folgen eines Konzentrationsprozesses der Sparkassen auf ihre regionale Präsenz und damit auch auf Privatkunden, Gewerbe und Beschäftigte dargestellt. Insbesondere auch die Europafestigkeit der Beschränkung einer Veräußerung von Stammkapital innerhalb der Sparkassenfamilie wurde von Rechtsexperten erheblich bezweifelt, so der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion weiter.
„Mit diesem Gesetzentwurf öffnet die Landesregierung Begehrlichkeiten Tür und Tor: Wenn der Stammkapitalbildung Europa bedingt die Aufhebung jeglicher Schranken der Veräußerbarkeit folgt, ist dies das Ende der hessischen Sparkassenlandschaft ,“ befürchtet Kahl.
Die Ablehnung durch Verbände, Vorstände, der Sparkassen, durch die Gebietskörperschaften, die Personalräte, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und durch die in der hessischen Öffentlichkeit gesammelten 70.000 Unterschriften konnten diese Landesregierung nicht von dem einmal eingeschlagenen Weg abbringen können. Gegen die hier genannten zwölf Institutionen stehen nur zwei, die sich auf die Seite der Landesregierung geschlagen haben: der Bundesverband deutscher Banken sowie die Wirtschaftskanzlei Freshfields, die einerseits Berater der Landesregierung und andererseits über Beraterverträge mit den Großbanken eng verbunden ist.
Nur zu gern wird in Bankenkreisen auf die Meinung der EU-Kommission verwiesen, wonach Verbünde von Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit ihrem Regionalprinzip den Wettbewerb behindern. Doch dieses Argument wird selten hinterfragt. Die Wirklichkeit ist doch, dass an Konkurrenz für Sparkassen gar kein Mangel herrscht: Die Postbank, die Direktbanken und auch die Großbanken sind Wettbewerber, gegen die sich die Sparkassen behaupten müssen.
In seiner weiteren Kritik äußert sich der SPD-Politiker so: „Der weitere Weg ist vorgezeichnet: Im Ergebnis wird es auf eine Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen angelegt. Die jetzige Novellierung ist nur der Anfang. Die in der Anhörung vorgetragenen Argumente werden mit der hinlänglich bekannten Arroganz der Macht ignoriert. Die SPD-Landtagsfraktion teilt ausdrücklich die in der Anhörung mit großer Mehrheit vorgetragene Auffassung: Sparkassen dürfen keine Renditeobjekte für die Träger werden, sie müssen existentieller Bestandteil für die Daseinsvorsorge vor Ort bleiben“
Der Widerstand in Hessen ist kein Einzelfall. Auch in unserem Nachbarland Nordrhein-Westfalen haben sich die beiden Sparkassenorganisationen und die drei kommunalen Spitzenverbände entschieden gegen eine Stammkapital-Lösung ausgesprochen.
Mit der vorgelegten Novellierung des Hessischen Sparkassengesetzes wird den kleinen und mittleren Unternehmen, dem Handwerk, den privaten Haushalten geschadet. Sie schadet den hessischen Regionen, besonders den ländlichen. Sie schadet dem Mittelstand, der das Rückgrat der hessischen Wirtschaft ist. Es entsteht Schaden an der gesamten Infrastruktur einer Region, denn bei Sparkassen ist nicht die Gewinnmaximierung oberstes Geschäftsziel, sondern über die Ausrichtung am Gemeinwohl fördern Sparkassen auch durch Spenden und finanzielle Zuschüsse das örtliche Gemeinwesen. Keine andere Einrichtung ist so der Region verbunden wie die Sparkasse in kommunaler Trägerschaft, betont Kahl
Auch der Beschäftigungsfaktor soll hier noch erwähnt werden: Sparkassen sind ein wichtiger Arbeitgeber in der Finanzlandschaft: Mehr als ein Drittel aller Arbeitnehmer im Bankgewerbe – 260.000 – sind bundesweit bei Sparkassen beschäftigt. Einschnitte hier hätten fatale Folgen auf den regionalen Dienstleistungs-Arbeitsmärkten.
Kahl kritisiert abschließend weiter: „Die von der CDU gezeigte unversöhnliche Haltung beweist, dass sie ohne Not, gegen den Rat und die Argumente der Fachleute in Hessen, einer Zerschlagung der Sparkassenlandschaft Vorschub leistet. Es bleibt nur der Appell, dieses Gesetz doch noch zu verhindern und nicht weiter an der bislang stabilen dritten Säule des Finanzsektors herumzudoktern. So darf man dem hessischen Mittelstand und den privaten Haushalten nicht in den Rücken fallen!“.“