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Neues Sparkassengesetz nicht europatauglich und widersprüchlich

Landtag

Mitbestimmung der Beschäftigten nicht abschließend geklärt

„Das von der Jamaika-Konstellation im Hessischen Landtag durchgesetzte neue Sparkassengesetz ist handwerklich schlecht gemacht und im Hinblick auf die Einbringung von stillen Einlagen und die Übertragung von Sparkassenanteilen nicht europafest“, kritisierte heute der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Reinhard Kahl. Außerdem sei die Mitbestimmung der Beschäftigten in allen vom Gesetz eröffneten möglichen Sparkassenkonstrukten, wie Stiftungen und Sparkassen-Holdings, nicht gewährleistet.

Angesichts der aktuellen internationalen Finanzkrise sei ein „sorgsamer Umgang mit der ersten Säule unseres Bankensystems mehr als geboten.“ Statt politische ‚Schnellschüsse’ und gesetzestechnischen ‚Murks’ abzugeben, hätte sinnvollerweise die Anhörung in Ruhe ausgewertet werden sollen. Zum zweiten Mal hätten nun die Sparkassen, ihr Verband und ihre Mitarbeiter erleben müssen, wie eine Mehrheit im Hessischen Landtag eine Sparkassen-Novelle gegen ihre Bedenken durchdrückt, so Kahl. „Wir Sozialdemokraten waren bei der Frage der Sparkassen-Holding und dem Stiftungsmodell kompromissbereit, obwohl wir es den Sparkassen nicht empfehlen können.“.

Die Abschaffung des von der CDU im letzten Jahr erst eingeführten Stammkapitals stoße auf große Zustimmung bei den Sozialdemokraten, weil damit nun Einstiegsmöglichkeiten privater Investoren zunächst verhindert würden. Allerdings hege die SPD-Fraktion große Zweifel daran, ob mit dem Beschluss der Jamaika-Mehrheit nicht diese Gefahr durch die Hintertür des europäischen Wettbewerbsrechts weiter bestehe: „Unser Vorschlag war und ist in dieser Frage wasserdicht. Der nun beschlossene eben nicht. Es wäre klug gewesen, sich intensiver mit der Materie und den Vorschlägen der Experten zu beschäftigen“, so Kahl.