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Millioneneingriff in die Kassen der Waldeck-Frankenberger Kommunen

Landtag

Kahl bezeichnet die Kompensationsumlage als kommunalpolitisches Unwort

Alle Städte und Gemeinden im Landkreis Waldeck-Frankenberg müssen in diesem Jahr eine sogenannte Kompensationsumlage bezahlen, die weitere tiefe Löcher in die jeweiligen Haushalte reißen wird. Insgesamt werden alle Städte und Gemeinden mit insgesamt 1 921 224 Euro belastet, betonte der sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Reinhard Kahl.
Kompensationsumlage 2011 Landkreis Waldeck-Frankenberg

Diese Kompensationsumlage bezeichnete der Angeordnete als ein kommunalpolitisches Unwort und begründet dies damit, dass die Kommunen Zahlmeister für einen dreisten Eingriff in die kommunalen Kassen des Landes sind. Die CDU/FDP-Landesregierung hat nach den Erläuterungen von Kahl den Kreisen und kreisfreien Städten ihren bisherigen Anteil an dem Aufkommen der Grunderwerbssteuer ersatzlos gestrichen und dem Landeshaushalt zugeführt. „Als Ausgleich müssen nun die Städte und Gemeinden den Landkreisen und kreisfreien Städten deren finanziellen Ausfall kompensieren“, kritisierte der SPD-Politiker.

Im letzten Jahr hatte der Landkreis Waldeck-Frankenberg ein Aufkommen bei der Grunderwerbsteuer in Höhe von mehr als 1,5 Mio. Euro. Dies wurde dem Landkreis zu Gunsten des Landes ersatzlos gestrichen. „Dafür müssen jetzt die Kommunen bluten. Die zu zahlende Umlage reicht von rund 21 000 Euro bei Bromskirchen bis zu rund 283 000 Euro bei Korbach. Die Mehrzahl der Gemeinden müssen laut Kahl bis zu 100 000 Euro abführen. Allendorf, Battenberg, Bad Arolsen, Bad Wildungen und Korbach liegen oberhalb von 100 000 bzw. sogar 200 000 Euro. Insgesamt sind es bei allen Städten und Gemeinden mehr als 1,9 Mio. Euro. Damit liegt die Kompensationsumlage über der dem Kreis zufließenden Betrag von rund 1,5 Mio. Euro. Kahl: „Das bedeutet, dass die Kommunen in Waldeck-Frankenberg mit ihrer Kompensationsumlage beispielsweise auch Geld an Frankfurt bzw. Kassel zahlen. Dies ist dann das glatte Gegenteil von Förderung des ländlichen Raumes“, betonte Kahl.

Die „Krönung“ der Kompensationsumlage ist aber nach den Erläuterungen des SPD-Abgeordneten die Vorgabe des Landes, dass bei der Berechnung der Kreisumlage davon ausgegangen wird, dass die Kommunen keine Kompensationsumlage bezahlen müssen oder mit anderen Worten: Die Städte und Gemeinden müssen Kreisumlage auch auf den Betrag bezahlen, der ihnen genommen wird. Daher sei er sehr verständlich, dass die Kommunen gegen diese Abgabe klagen wollen. Formal muss sich das gegen den Kreis richten, obwohl das Land dafür die Verantwortung trägt. „Daher muss die klare Forderung lauten: Zurücknehmen der Kompensationsumlage und kein Eingriff des Landes in die kommunalen Finanzen“, so der SPD-Abgeordnete.