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„Kommunaler Rettungsschirm mit vielen Löchern“

Landtag

Kahl: Waldeck-Frankenberg wird benachteiligt

Der angekündigte Rettungsschirm für verschuldete Kommunen ist nach Auffassung des sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Reinhard Kahl mehr als löchrig und benachteiligt mit seinen Kriterien den Landkreis Waldeck-Frankenberg. Lediglich fünf Kommunen aus dem Landkreis sind vom Land als sogenannte Schutzschirmkommunen benannt worden und zwar Bad Arolsen, Frankenau, Hatzfeld, Volkmarsen und Willingen. Auch der Landkreis selbst fällt nicht darunter.

Besonders kritisierte der Abgeordnete, dass als Kriterien lediglich der Mittelwert des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltes der Jahre 2005 bis 2009 und die Kassenkredite der Jahre 2009/10 als Grundlage genommen wurden. Weder die Eigenbetreibe und hier beim Landkreis Waldeck-Frankenberg besonders der Eigenbetrieb Gebäudemanagement, noch das Ergebnis des Jahres 2010 wurde in die Berechnung einbezogen, bei der die Kommunen durch die erheblichen Kürzungen des Landes in die roten Zahlen getrieben wurden.
Kahl: „Als Ergebnis müssen wir leider feststellen, dass der strukturschwache Landkreis Waldeck-Frankeberg nicht unter den Schutzschirm fällt. Bei insgesamt 14 Schutzschirm-Landkreisen fällt auf, dass die Mehrheit dabei im südhessischen Bereich liegt. Dies widerspricht allen Strukturdaten der kommunalen Finanzen. Auch die beabsichtigte Auswahl von lediglich fünf Kommunen aus Waldeck-Frankenberg ist so nicht akzeptabel.“
Grundsätzlich kritisierte der Abgeordnete auch die 30jährige Laufzeit der Fonds zur Teilentschuldung der betroffenen Kommunen, da die Gebietskörperschaften über diesen langen Zeitraum die Zinsverpflichtungen tragen müssen, die wiederum in nicht unerheblichem Umfang die zukünftigen Haushalte belasten werden. „Statt den Kommunen einen unzulänglichen Schutzschirm anzubieten, sollte das Land lieber auf die jährlichen Kürzungen des kommunalen Finanzausgelichs um rund 360 Mio. Euro verzichten. Damit wäre den Kommunen finanziell besser und effektiver zu helfen als der löchrige Schutzschirm mit seiner 30jährigen Laufzeit.“, unterstrich der Abgeordnete abschließend.