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Kahl: Landesregierung bestätigt Rechtsauffassung der SPD

Landkreis

Sonderzahlungen an leitende Beamte der Kreisverwaltung
Für die Zahlung von Leistungsprämien an leitende Beamte der Kreisverwaltung gab es seit 2004 keine Rechtsgrundlage. Dies ist das konkrete Ergebnis einer Anfrage des sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Reinhard Kahl im Hessischen Landtag.
Kleine Anfrage (PDF-Dokument)

In seiner Anfrage hatte der Abgeordnete darauf verweisen, dass es ab dem Haushaltsjahr 2004 weder einen Vermerk noch eine spezielle Haushaltsstelle für die Auszahlung von Sonderzahlungen gegeben hat. Trotzdem wurden in erheblichem Umfang – wohl mehr als 120 000 Euro – vom ehemaligen Landrat bzw. auch von Mitarbeitern bewilligt. Auffällig dabei war, dass ganz besonders ein leitender Beamte in erheblichem Umfang von diesen illegalen Sonderzahlungen profitierte.

„Die Antwort des zuständigen Innenminister ist eindeutig und bestätig damit unsere Rechtsauffassung“, unterstrich Kahl und zitierte aus der Antwort von Boris Rhein (CDU): „Leistungsprämien und Leistungszulagen können nur im Rahmen besonderer haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt werden. Im kommunalen Haushaltsrecht besteht diese besondere Regelung darin, dass im Haushaltsplan ein entsprechender Ansatz für diese Ausgaben bzw. Aufwendungen veranschlagt wird. Ob ein solcher Ansatz im Haushaltsplan veranschlagt wird, entscheidet die Vertretungskörperschaft (also der Kreistag) mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung.“

Auch die von der FWG immer wieder versuchte Ablenkung mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept geht nach Auffassung von Kahl klar an der gesetzlichen Grundlage vorbei. Auch hier sei die Antwort des Innenministers eindeutig: „Ist im Haushaltsplan kein Ansatz für Leistungsprämien und Leistungszulagen veranschlagt, liegt die für die Gewährung solcher Leistungen notwendige haushaltsrechtliche Grundlage nicht vor.“

Darüber hinaus teilt das Ministerium mit, dass gegen den ehemaligen Landrat und einem weiteren Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue läuft. Gegenstand sind in diesem Zusammenhang die Bewilligung bzw. der Erhalt von Sonderzahlungen.

Neben der strafrechtlichen Würdigung geht es aber bei der möglichen rechtswidrigen Mitwirkung von Beamten an dem Bewilligungsverfahren für Sonderzahlungen ggf. auch um disziplinarrechtliche Maßnahmen. Dabei verweist der Minister darauf, dass bezüglich der Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die Beamten die volle persönliche Verantwortung tragen. Mögliche Bedenken müssen sie unverzüglich geltend machen Erst wenn der Landrat dies ignoriert, sind die Beamten von der eigen Verantwortung befreit.

Als Fazit der Anfrage betonte Kahl gegenüber unserer Zeitung.“ Bezüglich der Sonderzahlungen an leitende Beamte hat der Minister voll unsere Position bestätig. Diese Zahlungen waren klar rechtswidrig. Nunmehr hoffen wir darauf, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen bald abschließt. Gleichzeitig müssen auch die disziplinarrechtlichen Auswirkungen bezüglich der Beamten, die an der Bewilligung der rechtswidrigen Sonderzahlungen mitgewirkt haben, auf den Prüfstand. Insgesamt ist es höchste Zeit, dass auch dieser Bereich des Systems Eichenlaub nach den Regeln des Rechtsstaates aufgearbeitet wird. Bevölkerung und Kreistag warten zu recht auf entsprechende Ergebnisse.“