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Fahrkostenerstattung zu Oberstufenschulen für bedürftige Schüler

Landtag

Kahl begrüßt Urteil des Sozialgerichtes Marburg
Ausdrücklich hat der sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Reinhard Kahl das Urteil des Sozialgerichtes Marburg begrüßt, in dem festgestellt wird, dass die Fahrkosten von bedürftigen Schüler zu Oberstufenschulen zu erstatten sind. Gleichzeitig forderte er den Bundesgesetzgeber auf, nunmehr klar und eindeutig zu regeln, dass für Kinder mit Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Hartz IV) die Fahrkosten für die Fachoberschulen und die gymnasialen Oberstufe erstattet werden.

Dieses Urteil des Sozialgerichtes Marburg ist nach Auffassung von Kahl im Hinblick auf die Chancengleichheit für Kinder aus sozial benachteiligten Familien von grundlegender Bedeutung. Für Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, sind die Fahrkosten zur Oberstufe für ihre Kinder oft eine hohe finanzielle Hürde. Nach dem Urteil wurde aber jetzt klargestellt, dass der Staat existenzsichernde Leistungen zu erbringen hat, die die Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben betreffen. Dazu gehört eindeutig auch die Bildung. Deshalb darf nicht die soziale Herkunft, sondern ausschließlich die Leistung eines Jugendlichen für den Besuch der Oberstufe im Vordergrund stehen. „Dies ist ein Urteil im Interesse der sozialen Gerechtigkeit im Bildungswesen“, betonte der SPD-Politiker.
Nun müsse die Fahrkostenerstattung zur Oberstufe für begabte Schüler aus sozial benachteiligten Familien gesetzlich geregelt werden, damit sie nicht im Einzelfall die finanzielle Erstattung vor Gericht erkämpfen müssen. „Hier ist der Bundesgesetzgeber im Interesse der sozialen Gerechtigkeit und der Chancengleichheit für begabte Kinder aus Hartz IV Familien eindeutig gefordert. Der Bund muss für diese Kosten aufkommen und dies Sozialgesetzbuch klar regeln“, so Kahl abschließend.