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Änderung des Abgeordnetengesetzes

Landtag

Transparenzregelungen für Nebentätigkeiten - Schritt in die richtige Richtung, aber nicht konsequent genug

Als einen „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnete der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Reinhard Kahl, den im Ältestenrat geänderten Gesetzentwurf von CDU und FDP zu den Nebeneinkünften von Abgeordneten. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass im Gesetz festgelegt ist, dass das Landtagsmandat im Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgeordneten steht. Damit wird klar festgelegt, dass Nebentätigkeiten freiberuflicher oder anderer Art erlaubt sind, aber der Mandatstätigkeit untergeordnet sind.“

Zu begrüßen sei auch grundsätzlich, dass ein Passus über die wirtschaftliche Interessensverflechtung in das Gesetz aufgenommen werden soll. Wer beruflich in einer Angelegenheit für oder gegen das Land arbeite, müsse die vor der Beratung offen legen, wobei die Formulierung „Land Hessen“ im Hinblick auf die Beteiligungen des Landes nicht präzise genug sei.

Uneingeschränkte Zustimmung finde die im Gesetz vorgesehene Sanktionsmöglichkeit durch die Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Verletzung von Anzeige- und Veröffentlichungsverpflichtungen.

Konsequenz lasse der Gesetzentwurf aber da vermissen, wo es um die Offenlegung der Höhe der Nebeneinkünfte geht. Nebeneinkünfte im Rahmen eines im Landtagshandbuch genannten Berufes würden nicht offen gelegt. Reinhard Kahl: „Daher sind wir für die Offenlegungen von Nebeneinkünften in Stufen, wie es in den gesetzlichen Regelungen des Bundes steht. Hier sorgt der Gesetzentwurf der Grünen, der von uns unterstützt wird, für mehr Transparenz.“

Die SPD wird sich nach der Ankündigung von Kahl bei der Abstimmung der Stimme enthalten mit der klaren Begründung: Schritt in die richtige Richtung, aber mangelnde Konsequenz bei der Transparenz von Nebeneinkünften.