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Neues Berufsbildungsgesetz Meilenstein für Berufsausbildung

Landtag

Als „Meilenstein für die Entwicklung der Berufsausbildung“ mit positiven Auswirkungen auch auf unsere Region hat der heimische Wahlkreisabgeordnete Reinhard Kahl (SPD) das am Donnerstag vom Bundestag verabschiedete Berufsbildungsreformgesetz bezeichnet. Da sich die Regierungsfraktionen mit der Union auf einen einheitlichen Entwurf geeinigt haben, ist die Zustimmung des Bundesrates sicher, so dass das Gesetz wie geplant zum 1. April in Kraft treten kann.

„Diese Reform stellt die umfassendste Erneuerung des Berufsbildungsgesetzes seit dessen Einführung im Jahr 1969 dar“, hob Kahl hervor. „Die bewährten Grundsätze der dualen Berufsbildung werden fortgeführt und an moderne Entwicklungen angepasst.“

So werden die Landesregierungen nunmehr ermächtigt, Schülern einen erleichterten Zugang zu Kammerprüfungen zu ermöglichen. Dies ist deshalb besonders wichtig, weil viele Jugendliche zur Verbesserung ihrer Erwerbsaussichten nach einer schulischen Berufsausbildung noch eine duale Ausbildung anschließen und dadurch unnötig Zeit verschwendet wird. „Die Landesregierung muss deshalb unverzüglich nach Inkrafttreten des Gesetzes eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen“, forderte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Reinhard Kahl.

Demselben Ziel dient eine Regelung im Gesetz, wonach Qualifikationen, die im Rahmen von Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit oder Sonderprogrammen des Bundesbildungsministeriums erworben wurden, leichter auf die sich anschließende Ausbildungszeit angerechnet werden können. „Globalisierung und fortschreitende europäische Integration machen es notwendig, die Berufsausbildung verstärkt international auszurichten“, betonte der SPD-Politiker. “Um den Anreiz zu erhöhen, einzelne Ausbildungsabschnitte im Ausland zu absolvieren, werden diese jetzt erstmals als gleichwertiger Teil der Gesamtausbildung anerkannt.“
Um flexibel auf künftige Entwicklungen reagieren zu können, erhalten Landesausschuss und Berufsbildungsausschuss die Aufgabe, auf eine stetige Entwicklung der Qualität hinzuwirken. Kahl wies auf die erleichtere Durchführung der Abschlussprüfungen hin, die künftig in zwei Teilen erfolgen kann. Dabei können Mitglieder der Prüfungsausschüsse in Zukunft Teile der Prüfung abnehmen, und Betriebe sowie Berufsschulen können durch Gutachten an der Prüfung beteiligt werden.

Schließlich werden im Bereich der beruflichen Bildung Gremien, die sich als überflüssig erwiesen haben, abgeschafft, andere werden zusammengelegt, Zuständigkeitsregelungen werden vereinfacht und generell Verfahren verschlankt. „Dieser Bürokratieabbau ermöglicht es auch, neue Ausbildungsberufe schneller zu entwickeln“, erläuterte Kahl. „Dies ist ein nicht zu unterschätzender Punkt, denn seit 1999 wurden über 160 Ausbildungsberufe neu geregelt oder neu geschaffen; im laufenden Jahr kommen 21 weitere hinzu. Damit wird heute die Hälfte aller Jugendlichen in modernisierten oder neu geschaffenen Berufsbildern ausgebildet. In Zeiten rasanter technologischer Modernisierung ist dies für eine zukunftsfähige Berufsausbildung unerlässlich.“

„Die Reform des Berufsbildungsgesetzes ist ein großer Erfolg. Ich bin fest davon überzeugt, dass alle Beteiligten von den neu geschaffenen Möglichkeiten schnell Gebrauch machen werden“, resümierte Kahl.