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Kommunalisierung staatlicher Aufgaben bringt Nachteile für den Landkreis Waldeck

Landtag

Das Land Hessen bürdet den hessischen Kreisen, Städten und Kommunen weitere Kosten auf

Durch die Verabschiedung des Gesetzes über die Kommunalisierung bisheriger staatlicher Aufgaben kommen auf den Landkreis Waldeck-Frankenberg Mehrkosten in erheblichem Umfang zu. Daher hatte sich die SPD-Landtagsfraktion gegen das Gesetz ausgesprochen, erklärte der sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Reinhard Kahl.

Durch die Weigerung des Landes, für neu eingestellte Beamte die Versorgungslasten zu übernehmen, wird es zu erheblichen Mehrbelastungen bei den Landkreisen und kreisangehörigen Städten und Gemeinden kommen. Auch die Weigerung des Landes, eine dauerhafte Dynamisierung der Personalkosten festzuschreiben, wird zu höheren Personalkosten in der Zukunft führen. Kahl: „Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen das in der Hessischen Verfassung verankerte Konnexitätsprinzip“. Danach müssen bei der Übertragung von Aufgaben auch die entsprechenden Finanzmittel bereitgestellt werden. Es ist daher für die SPD nicht nachvollziehbar, warum insbesondere der Hessische Landkreistag nicht auf die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips gedrungen hat.

Durch die Verabschiedung des Gesetzes über die Kommunalisierung bisheriger staatlicher Aufgaben kommen auf den Landkreis Waldeck-Frankenberg Mehrkosten in erheblichem Umfang zu. Daher hatte sich die SPD-Landtagsfraktion gegen das Gesetz ausgesprochen, erklärte der sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Reinhard Kahl.

Durch die Weigerung des Landes, für neu eingestellte Beamte die Versorgungslasten zu übernehmen, wird es zu erheblichen Mehrbelastungen bei den Landkreisen und kreisangehörigen Städten und Gemeinden kommen. Auch die Weigerung des Landes, eine dauerhafte Dynamisierung der Personalkosten festzuschreiben, wird zu höheren Personalkosten in der Zukunft führen. Kahl: „Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen das in der Hessischen Verfassung verankerte Konnexitätsprinzip“. Danach müssen bei der Übertragung von Aufgaben auch die entsprechenden Finanzmittel bereitgestellt werden. Es ist daher für die SPD nicht nachvollziehbar, warum insbesondere der Hessische Landkreistag nicht auf die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips gedrungen hat.