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„Hilfen für Helfer“

Landtag

Reform der Gemeinnützigkeit

Als vorgezogenes Weihnachtsgeschenk und als großen Schritt für die Verbesserung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement bezeichnet Reinhard Kahl die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. „Für die vielen Helfer, die sich ehrenamtlich engagieren, wie bei uns vor Ort in den Vereinen und Verbänden, für Kultur, Hilfsdienste, pädagogische Betreuung und noch weiteren Bereichen, wird durch diese Reform ihre Tätigkeit wesentlich aufgewertet“, so der Abgeordnete.

Als einzelne Punkte nannte Kahl die Vereinheitlichung und Erhöhung der Spendenabzugsfähigkeit auf 20%, damit könne sich die Spendenbereitschaft, die wichtig für ehrenamtliches Engagement ist, sicherlich erhöhen und zur Unterstützung der Arbeit beitragen. Weiter wurde die Steuerfreigrenze für die wirtschaftliche Betätigung von Vereinen erhöht. Ebenso steigt die steuer- und abgabenfreie Übungsleiterpauschale.

Wie Reinhard Kahl weiter ausführte, werden auch andere Engagierte von der Reform profitieren, indem sie um 300 Euro ihre Einkommenssteuer ermäßigen können und damit eine deutliche Form der Anerkennung erfahren dafür, dass sie Verantwortung für sich und andere übernehmen und einen unentgeltlichen und freiwilligen Einsatz für die Gesellschaft leisten.

„Durch eine einheitliche Aufzählung und Definition der spendenbegünstigten Zwecke in der Abgabenordnung besteht künftig eine bessere Abstimmung zwischen Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht. Das ist Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung. Und somit für die vielfältigen und unverzichtbaren Betätigungen unserer heimischen Vereine eine Entlastung und Vereinfachung“, so der Wahlkreisabgeordnete abschließend