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Erstattung der Mehrkosten für Kindertagesstätten

Wahlkreis

Kahl: Keine Wohltaten der Landesregierung
„Es ist schon eine Unverfrorenheit, die jetzt den Kommunen zugewiesenen zusätzlichen Mittel für die Kindertagestätten als Wohltat der Landesregierung zu verkünden“. Mit diesen Worten reagierte der sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Reinhard Kahl auf die Presseerklärung der beiden CDU-Abgeordneten Ravensburg und Schwarz.

Erst durch die Klage der Kommunen gegen das Land Hessen beim Staatsgerichtshof habe sich die CDU/FDP-Landesregierung in der Frage der Erstattung der Kosten für die Verbesserung der Qualitätsstandards bei den Kindergärten bewegt. Bezüglich der Klage der Kommunen gegen die sogenannte Mindestverordnung hat der Staatsgerichtshof klar entschieden, dass das Land Hessen die Standards erhöhen kann. Es muss aber gleichzeitig den Kommunen und Trägern die Mehrkosten im Sinne der Konnexität erstatten. Kahl: „Es bleibt also festzuhalten, dass die Zahlungen des Landes an die Kommunen keine Wohltat sind, sondern das Ergebnis der kommunalen Klage gegen das Land Hessen. Erst das Urteil des Staatsgerichtshof führte dann zu der jetzt getroffenen Vereinbarung der Kostenerstattung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden.“