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Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung

Landtag

Landeswohlfahrtsverband soll weiter zuständig sein

Der Landeswohlfahrtsverband soll auch künftig für das Betreute Wohnen von Behinderten zuständig sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die SPD-Fraktion am Mittwoch im Hessischen Landtag eingebracht.

„Das Betreute Wohnen nimmt in der Behindertenhilfe einen immer wichtigeren Stellenwert ein“, sagte der Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Reinhard Kahl, im Landtag. Der Ausbau des Betreuten Wohnens entspreche dem Grundsatz des Sozialgesetzbuchs, ambulanter Hilfe Vorrang vor stationärer Unterbringung einzuräumen. „Betreutes Wohnen entspricht dem Wunsch vieler Menschen mit Behinderung und ihrem individuellen Hilfebedarf. Betreutes Wohnen führt insgesamt auch zu Kosteneinsparungen.“

Nach dem derzeit geltenden hessischen Ausführungsgesetzes und der Vereinbarung zwischen dem LWV und den Landkreisen und kreisfreien Städten liege die Zuständigkeit zum Betreuten Wohnen beim LWV, dem überörtlichen Sozialhilfeträger. Diese Vereinbarung laufe im Jahre 2008 aus. Überlegungen, die Zuständigkeit für das Betreute Wohnen auf die örtliche Ebene zu verlagern, erteilte Kahl eine Absage. „Angesichts der optimalen Aufgabenerfüllung des LWV und der dort vorhandenen Kompetenz ist die SPD ausdrücklich für die dauerhafte Verantwortung für das Betreute Wohnen beim LWV.“ Die solle jetzt auch im hessischen Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch festgeschrieben werden.

Kahl erinnerte daran, dass der Ausbau des Betreuten Wohnens vom LWV überzeugend durchgeführt worden sei. Nachdem im Jahr 2005 7400 Plätze zur Verfügung standen, werden es voraussichtlich 9500 Plätze im Jahr 2008 sein. Im Vergleich mit den Flächenstaaten nehme Hessen auf Grund des hervorragenden Engagements des LWV Hessen einen Spitzenplatz ein.