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Behinderte Menschen brauchen Hilfe aus einer Hand –Betreutes Wohnen muss beim Landeswohlfahrtsverband bleiben

Landtag

Waldeck-Frankenberg finanziell überfordert

Mit einem Gesetzentwurf, den die SPD zusammen mit den Grünen im Landtag eingebracht hat, wollen wir sicherstellen, dass das betreute Wohnen für Menschen mit Behinderung beim Landeswohlfahrtsverband verbleibt und nicht auf die Kreise übertragen wird. Dies erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion und heimische Abgeordnete Reinhard Kahl.

Es sei wichtig für die betroffenen Menschen, dass sie weiterhin mit Hilfen aus einer Hand rechnen könnten. „Ein einheitlicher Kostenträger, und zwar der LWV, muss zuständig sein, sonst gibt es Verschiebebahnhöfe zu Lasten der Betroffenen“, stellte Kahl fest. Darüber hinaus garantiere der Landeswohlfahrtsverband mit seinen qualifizierten Mitarbeitern einen hohen Qualitätsstandard und zwar landesweit einheitlich. „Dass dies sogar auch kostengünstig sei, hat der Hessische Rechnungshof in einem Gutachten eindeutig festgestellt“, so der SPD-Politiker.

Eine Übertragung der Zuständigkeit für das betreute Wohnen auf die Kreise wäre der Anfang vom Ende für den Landeswohlfahrtsverband. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg wäre dann nicht in der Lage, die finanziellen Belastungen zu tragen, so Kahl.

Daher begrüßte die SPD, dass sich im Landtag eine Mehrheit für ihr Anliegen – Betreutes Wohnen beim LWV – abzeichnet. Neben SPD und Grünen haben auch die FDP und die Linken ihre Zustimmung signalisiert. Auch bei der CDU scheint sich in dieser Richtung etwas zu bewegen, die in der letzten Legislaturperiode noch einen Gesetzentwurf der SPD mit der gleichen Zielsetzung abgelehnt hatten.

„Wir gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf von SPD und Grünen im Interesse der Menschen mit Behinderung unter Beachtung einer solidarischen Finanzierung mit landeseinheitlichen Standards bis Frühherbst als Gesetz verabschiedet wird“, so Kahl abschließend.